Die Räumlichkeiten des Jugendhauses können grundsätzlich nur zu Verfügung gestellt werden, wenn dies im öffentlichen Interesse der Denkendorfer Gemeinschaft liegt. Nutzungsberechtigt sind alle Denkendorfer Vereine, welche in der Arbeitsgemeinschaft Denkendorfer Vereine (ARGE) Mitglied sind oder Schulklassen.
Das Jugendhaus kann für Kindergeburtstage, für alle Kinder aus Denkendorf bis 14 Jahre, gemietet werden.
Auch für eine private Feier können die Räumlichkeiten des Focus gemietet werden. Hier zu beachtet, dass dies nur für Denkendorfer Bürger möglich ist.
Die genaueren Nutzungsbedingungen können Sie unseren Verträgen entnehmen.
Mietvertrag für private Feiern / Kindergeburtstage (pdf-Datei)
Nutzungsvereinbarung mit Vereinen (pdf-Datei)